
Dr. Gut: Sommaruga in der Arena
Diese Aussagen der Bundesrätin basieren auf den Angaben des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM). Nur: Diese Angaben sind falsch.
Die heutigen regionalen Zeitungen, von der «Appenzeller Zeitung» bis zur «Berner Zeitung», werden auch weiter herauskommen, wenn die Steuerzahler deren Herausgabe nicht mit ihrem hart erarbeiteten Geld berappen. Denn die meisten Schweizer Zeitungen gehören den grossen Schweizer Medienkonzernen. Diese verdienen pro Jahr Hunderte Millionen Franken und werden diese Blätter auch ohne Subventionen weiterführen.
Hinzu kommt, dass bei Ablehnung des neuen Gesetzes das bisherige Gesetz bestehen bleibt. Dieses versorgt hauptsächlich die kleinen und mittleren Verlage mit Bundesgeld, und zwar bis zu einer Auflage von 40'000 Exemplaren. Im neuen Gesetz wäre diese Grenze aber aufgehoben, was die Kleinen bedroht und den Grossen nützt.
Ein weiteres Kapitel, das von Bundesbern unter den Tisch gewischt wird, ist, dass das neue Gesetz die quer durch die Schweiz erscheinenden lokalen Gratiszeitungen mutwillig abstraft. Gratiszeitungen wie zum Beispiel der «Anzeiger Thal Gäu Olten», die «Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch», die «Gundelinger Zeitung» in Basel oder der «Berner Bär» – sie und Dutzende mehr würden bei Annahme des neuen Gesetzes gezielt leer ausgehen und könnten auf Dauer gegen die subventionierten Zeitungen der Grossverlage nicht mehr bestehen. Die Folge wäre das Gegenteil von dem, was Bundesrätin Simonetta Sommaruga will: Die regionalen Medien erhalten.
Der Trend der Branche geht Richtung Online. So sind in den letzten 20 Jahren über 100 lokale Online-Kanäle entstanden. Von Primenews in Basel, Soaktuell in Solothurn bis GRheute in Chur. Allein der Verbund der Portal24-Gruppe in der Ostschweiz zählt heute schon 17 lokale Online-Portale, von Schaffhausen bis Klosters.
Aber auch diese innovativen Online-Medien werden im neuen Gesetz gezielt abgestraft. Denn als Gratisportale sind sie von den Subventionen ausgeschlossen. Dies im Gegensatz zu den Online-Abos der arrivierten Tageszeitungen, die Bundesbern üppig unterstützen will. Der Gipfel dieser Ungerechtigkeit auf Kosten der Kleinen: Die Steuerzahler müssten den Verlegern sogar die Kombi-Abonnemente (Zeitung und Online) subventionieren. Somit könnten die Verleger abonnierter Zeitungen künftig – neben allen anderen Subventionen – auch für ihre Zeitungs-Abos in die Staatskasse greifen. Während die Kleinen wiederum leer ausgehen.
Doch damit noch nicht genug: Bundesbern will die reichen Medienhäuser im Online-Bereich auch noch vor möglichen Konkurrenten schützen. Es stellt den kleinen Online-Portalen gleich noch eine Subventions-Hürde vor die Nase: Subventionsberechtigt ist nur, wer aus den Online-Abos jährlich 100'000 Franken Umsatz generiert. Für selbständige, lokale Online-Portale in den Regionen sind derartige Abonnements-Umsätze praktisch nicht erreichbar. Es ist offenkundig, dass damit auch die Innovation gebremst wird.
Das neue Gesetz würde also – entgegen den Aussagen der Medienministerin in der «Arena» – die regionalen Medien nicht fördern, sondern behindern. Das wäre eine fatale und nachhaltig schädliche Entwicklung für unser Land.»
Dr. Philipp Gut ist Journalist, Buchautor und Inhaber der Kommunikationsagentur Gut Communications sowie Geschäftsführer des Nein-Komitees zum neuen Mediengesetz. (medien-massnahmenpaket-nein.ch)